Ungedeckte Leistungen finanzieren: Übersicht & Ergänzungsleistungen
Im vorherigen Blogbeitrag haben wir beleuchtet welche Pflege- und Betreuungskosten Ihnen überhaupt entstehen können, wie diese unterschieden werden und wann Sie welche Kosten zu welchem Anteil übernehmen müssen.
Dabei wurde klar, dass ärztlich verordnete Leistungen grundsätzlich nur zu einem geringen Anteil (Versicherungs-Franchise und Patientenbeteiligung) von den Betroffenen übernommen werden müssen. Alle Leistungen, die nicht ärztlich verordnet wurden, also ungedeckte pflegerische und nicht-pflegerische Leistungen, müssen allerdings vollständig übernommen werden, sofern keine entsprechende Zusatzversicherung vorhanden ist.
Für viele, wenn nicht sogar für die meisten Betroffenen, sind diese ungedeckten Kosten eine riesige finanzielle Belastung. Sowohl für ungedeckte Leistungen bei der ambulanten, wie auch bei der stationären Betreuung, gibt es aber Unterstützung bzw. Finanzierungsmöglichkeiten. Welche Möglichkeiten es gibt und wie diese genau funktionieren, möchte Ihnen dieser und die beiden darauf folgenden Blogbeiträge näherbringen.
Private Vermögen und Einkommen werden zuerst herangezogen
Grundsätzlich werden Leistungen finanziert, indem individuell aus diesen 2 groben Bereichen geschöpft wird:
- Sämtliches privates Vermögen und entsprechende Einkommen
- Staatliche Unterstützung & Kostenbeteiligung bzw. -übernahme durch die öffentliche Hand
Zu allererst wird für solcherlei Kosten natürlich die persönliche finanzielle Situation näher betrachtet und privates Vermögen herangezogen. Dazu gehören unter anderem:
- Ihre AHV-Rente
- Ihre Pensionskassenbezüge
- Ihre dritte Säule
- Ihr angespartes Vermögen
Bei privatem Vermögen ist zu beachten, dass alles über einem gewissen Freibetrag ebenfalls als Einkommen betrachtet und entsprechend herangezogen wird. Wie schon weiter oben und im letzten Blogbeitrag geschrieben, gibt es passende Zusatzversicherungen für die Langzeitpflege. Diese sollten aber unbedingt möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, da die Prämien hierfür relativ hoch sind und proportional zum Alter weiter ansteigen. Auch auf den Leistungsumfang sollte man hier genau achten und sich umfangreich und rechtzeitig beraten lassen. Wir bieten übrigens eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an und unterstützen Sie auch bei bürokratischen Angelegenheiten rund um Versicherungen und Finanzierung:
Welche staatliche Unterstützung gibt es?
Die Unterstützung durch die öffentliche Hand gliedert sich auf in verschiedene, je nach Situation greifende Finanzierungswerkzeuge:
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosenentschädigung
- Assistenzbeitrag
- Betreuungsgutschrift
- Erwerbsausfallentschädigung
- Sozialhilfe
Ergänzungsleistungen
Was sind Ergänzungsleistungen?
Unter den sogenannten Ergänzungsleistungen (EL) versteht man Versicherungsleistungen des Sozialsystems der Schweiz, welche im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch Angehörige von Betroffenen können für diese Leistungen nicht zur Kasse gebeten werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Bundesverfassung, nach welcher die AHV und IV-Renten ein Existenzminimum ermöglichen müssen. Ausgerichtet werden diese Leistungen von den Kantonen.
Ergänzungsleistungen werden in 2 Kategorien unterteilt:
- Jährliche Leistungen, monatlich ausbezahlt
Ganz einfach gesagt, wird Ihnen die Differenz aus Ihren anerkannten Ausgaben und Ihren anrechenbaren Einnahmen gezahlt.
- Vergütung von krankheits- und behinderungsbedingten Mehrkosten
Diese Beiträge werden bei entsprechenden anfallenden Kosten zurückgezahlt, z.B. für zahnärztliche Behandlungen oder Hilfsmittel.
Wer hat wann Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Dank der Bundesverfassung haben also alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Bezug einer der folgenden Renten einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sofern ein selbstständiges Finanzieren des Existenzminimums unmöglich ist:
- Eine Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Invalidenversicherung (IV)
- Eine Hilflosenentschädigung der IV (ab dem 18. Lebensjahr)
- Ein Bezug von Taggeldern der IV für mindestens 6 Monate
- Eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
Auch Bürger aus Nicht-EU bzw. EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten Ergänzungsleistungen, sofern sie eine bestimmte Zeit in der Schweiz gelebt haben: 5 Jahre für Angehörige von Nicht-EU & EFTA-Staaten mit Staatsvertrag oder Flüchtlinge und 10 Jahre für Angehörige von Staaten ohne Staatsvertrag.
Leider nimmt die Zahl derer, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, stetig zu. Fast 50% aller IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie ca. 12% aller AHV-Beziehenden erhalten Ergänzungsleistungen.
Wie finde ich heraus ob ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen habe?
Mit dem offiziellen Berechnungstool für Ergänzungsleistungen lässt sich durch die Beantwortung eines Fragebogens herausfinden, ob Ihre Ausgaben höher als Ihre Einnahmen sind und Sie damit Anspruch geltend machen können (und natürlich sollten):
Ergänzungsleistungen sind aber nur eine der verschiedenen staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten. Dank dem guten sozialen Netz in der Schweiz ist ein Existenzminimum auch bei hohen Pflegekosten rechtlich über die Bundesverfassung gesichert. Die weiteren genannten staatlichen Unterstützungswerkzeuge stellen wir Ihnen in den nächsten beiden Blogbeiträgen detailliert vor.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen!
In unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und die Möglichkeiten für eine professionelle, herzliche und bezahlbare Pflege für Sie bzw. Ihre Angehörigen. Wir unterstützen Sie auch sehr gerne dabei die bürokratischen Hürden zu überwinden. Sprechen Sie einfach mit uns: