Tarife
Die Leistungen, die wir für Sie erbringen, gehen über diejenigen der öffentlichen Spitex hinaus.
Wir offerieren Ihnen gerne einen Einsatz nach Ihren Wünschen.
SpitexCare ist eine private Spitex-Organisation mit eigener Konkordats-Nummer. Ärztlich verordnete Leistungen bezahlen die Krankenkassen (gemäss Kostengutsprache) und sind befreit von der Mehrwertsteuer (Stand: 1. Januar 2021). Das Gesetz (Art. 7a KLV) über die Pflegefinanzierung verlangt, dass Kunden eine Patientenbeteiligung von 10 % der Kosten für kassenpflichtige Leistungen selber bezahlen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.
Kassenpflichtige Leistungen
(gemäss Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, für 2021)
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
-
CHF 76.90/h
Abklärung, Beratung, Koordination
-
CHF 63.00/h
Untersuchung und Behandlung
-
CHF 52.60/h
Grundpflege
Ihre Kosten
Sie bezahlen je nach Kanton CHF 7.65 oder max. CHF 15.35 pro Tag (unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft wir täglich bei Ihnen vorbei kommen). Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV, MV und UV.
Die SpitexCare ist von allen Krankenkassen anerkannt und bei uns erhalten allgemein, halbprivat und privat Krankenkassenversicherte die bestmögliche Behandlung. Wir klären Ihnen gerne ab, welche Leistungen durch die Krankenkassen übernommen werden und welche unsere Klienten selber tragen.
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.
-
CHF 60.00/h
Hauswirtschaftliche und Wunschleistung zuzüglich CHF 11.50 Wegpauschale
-
Auf Anfrage
Pikett- / Notfallbereitschaft
-
CHF 150.00/h
Notfalleinsatz
-
Auf Anfrage
Nachtwache / Sitzwache / 24h-Betreuung
Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung; Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.
Wichtige Hinweise
Ergänzungsleistungen
Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. www.ahv-iv.ch
Stornierungsbedingungen
Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, sollte dieser mindestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden. Kurzfristige Absagen oder Absagen von Ersteinsätzen müssen verrechnet werden.
Haushalt
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen, im Rahmen der Grundversicherung, nicht übernommen. Die Abklärung für hauswirtschaftliche Leistungen wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil.
Rechnungen
Die Leistungen der SpitexCare werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die durch Zahlungsausstände verursachten Mahn- und Umtriebs-Spesen, werden den Klientinnen und Klienten in Rechnung gestellt. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der SpitexCare für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.
Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie und sind von früh morgens bis spät abends - nach Absprache auch rund um die Ihr - erreichbar.